MIT Hessen mit Kompromiss bei der Erbschaftssteuer eingeschränkt zufrieden
“Mit dem Kompromiss bei der Erbschaftssteuer konnte erreicht werden, dass es keine Existenzgefährdung für mittelständische Betriebe gibt, auch wenn wir uns noch bessere Regelungen gewünscht hätten“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands-und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda.
Insbesondere begrüße es die MIT Hessen, dass es Besserstellungen im Vergleich zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gegeben habe.
Weitere Verschonungsregelungen für den Mittelstand seien auf Druck der MIT und der CSU umgesetzt worden.
Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Erbschaftssteuer enge Regelungen eingefordert habe.
Die MIT Hessen hätte es sich gewünscht, die Erbschaftssteuer von Grund auf neu aufzustellen.
Man hätte sich einheitliche niedrige Steuersätze gewünscht und die Regionalisierung, also die Möglichkeit der Bundesländer, eigene Regelungen für die Erbschaftssteuer festzusetzen.
“Eine drohende Rechtsunsicherheit für kleine und mittlere Unternehmen ist durch den Kompromiss verhindert worden, dies ist erfreulich“, stellte Hartmann fest.
Wichtig sei es, dass mittelständische Betriebe geschützt und dadurch vorhandene Arbeitsplätze gesichert seien.
Allerdings seien die gesetzlichen Regelungen durch viele Ausnahmebestimmungen so kompliziert geworden, dass selbst kleinere Betriebe nunmehr noch mehr auf Rechtsanwälte und Steuerexperten angewiesen seien.
Die MIT Hessen warne aber davor, weitere Belastungen zu diskutieren.
„Die Erbschaftssteuer ist eine Neid-Steuer. Denn es muss berücksichtigt werden, dass es sich um Geld-und Anlagevermögen handelt, das schon einmal versteuert worden ist“, so Hartmann.
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