Mittelstandsvereinigung (MIT) und Bundesbank einig über Beibehaltung von Bargeld

“Die Deutsche Bundesbank hat die gleiche Auffassung wie die Mittelstandsvereinigung (MIT) Hessen: Bargeld muss als Zahlungsmittel erhalten bleiben. Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Eine Bargeldobergrenze führt dazu, dass Banknoten diese Qualität nicht mehr haben. Eine Reglementierung bedarf daher einer guten Begründung“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen, Frank Hartmann, in Fulda.

Vorausgegangen war ein Gespräch mit Bundesbankdirektor Stefan Hardt und dem Abteilungsleiter für Grundsatzfragen des baren Zahlungsverkehrs, Helmut Hammes.

An dem Gespräch nahmen der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Frank Hartmann, das Mitglied des Bundesvorstandes der MIT, Volker Rode, sowie das Mitglied des Landesvorstandes der MIT Hessen, Stefan Ament, teil.

Einig waren sich die Vertreter der MIT Hessen und der Deutschen Bundesbank, dass die wirtschaftliche Freiheit der Bürger gesichert bleiben müsste.

Die Privatsphäre soll erhalten bleiben. Die Geschäfte des täglichen Lebens, aber auch Zug-um-Zug-Geschäfte, seien ohne Bargeld schwer durchführbar oder in der Umsetzung schwierig.

Bei Bargeldzahlungen habe der Verbraucher eher einen Überblick über die eigenen Ausgaben.

Elektronische Zahlverfahren hätten das Risiko der technischen Störungen und der aufwendigen Handhabung. Gerade bei den älteren Menschen gebe es erhebliche Vorbehalte bei der elektronischen Zahlung. Auch könnten Dritte über den Verlauf von Zahlungen in unberechtigter Weise Kenntnis bekommen.

Zahlungen mit Bargeld seien daher sicher, schnell und einfach.

Ob es mit einer Reglementierung, sei es eine Obergrenze für Barzahlungen oder einer Abschaffung von 500-Euro-Scheinen, eine Eindämmung der Kriminalität oder der Steuerhinterziehung geben werde, sei keineswegs gesichert. Darüber liegen nur wenige gesicherte Kenntnisse vor.

Über die Erfahrungen in den Ländern, in denen es schon Einschränkungen gebe, stehe eine Evaluierung der Effektivität noch aus.

Landesvorsitzender Hartmann erklärte: „Es muss im Übrigen deutlich gemacht werden, dass Bargeldgeschäfte nicht in einem kausalen Zusammenhang mit Schwarzgeldgeschäften gesehen werden dürfen. Bargeldbeschränkungen können, wenn überhaupt, allenfalls einen geringen indirekten Einfluss haben.“ Landesvorsitzender Hartmann und Bundesbankdirektor Hardt vertraten gemeinsam die Auffassung, dass die Entscheidung, Zahlungen entweder mit Bargeld oder mit technischen Möglichkeiten vorzunehmen, den Bürgern selber überlassen bleiben müsse.

Fulda, 15. März 2016

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Hessen

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