Die MIT und JU Hessen lehnen ein generelles Recht der Arbeitnehmer auf Homeoffice ab.
Nach Ansicht der beiden Verbände hat die kurzfristige Umstellung auf Homeoffice in vielen Branchen eine funktionsfähige Lösung dargestellt, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern und die Unternehmen im Notbetrieb am Laufen zu halten. Jedoch zeigt sich schon jetzt, dass ein Normalbetrieb in den meisten Unternehmen mit dem Großteil der Mitarbeiter im Homeoffice nicht möglich ist. Der Landesvorsitzende der MIT Hessen, Marco Reuter, führt dazu weiter aus: „Die Unternehmer in Deutschland haben heute schon mit einem Berg an Vorschriften und Auflagen zu kämpfen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß am Laufen zu halten. Eine weitere Hürde und Pflicht für Unternehmen jetzt als Folge der Corona-Krise und der damit gemachten Erfahrungen einzuführen, halten wir daher für falsch. Deutschland hat in der Corona-Krise große Fortschritte im Bereich der Digitalisierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung gemacht, wie bspw. die Onlinezulassung von Fahrzeugen. Diese bewährten Fortschritte sollten natürlich auch nach der Krise beibehalten werden.“
„Anstelle eines gesetzlich festgeschriebenen Rechts auf Homeoffice benötigen wir in Deutschland dringend bessere Rahmenbedingungen für flexibles Arbeiten und einen zügigen Abbau der Bürokratie, die innovativen Lösungen zu oft im Wege steht. Hieran sollte das Bundesarbeitsministerium arbeiten, nicht an weiteren Hürden und Pflichten, die in den Betrieben vor Ort teilweise schwer umsetzbar sind“, fordert Benedikt Stock. Darüber hinaus sollen es nach Ansicht der beiden Organisationen weitere Möglichkeiten einer modernen Arbeitswelt ermöglicht und gefördert werden. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität und kürzere Pendlerwege zu ermöglichen, sehen MIT und JU Hessen als eine zukunftsweisende Lösung die Förderung von lokalen Co-Working Spaces und eine Verlagerung der Behörden aus den Metropolregionen in die Fläche hinein, wie es die Hessische Landesregierung bereits begonnen hat.